Schwimmunterricht
Schwimmunterricht, Foto: pixabay

Eine Familie wollte drei Kinder vom Schwimmunterricht befreien lassen. Das Verwaltungsgericht Freiburg lehnte den Antrag ab. Der Fall betrifft die palmarianische Kirche, eine kleine Glaubensgemeinschaft mit Sitz in Spanien.

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Schwimmunterricht bleibt verpflichtend

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Klage eines Ehepaars abgewiesen, das seine Kinder aus religiösen Gründen vom schulischen Schwimmunterricht befreien lassen wollte. Die Eltern gehören der palmarianischen Kirche an, die strenge Kleidungsregeln vorschreibt. Die Mutter erklärte vor Gericht, bereits das Betreten eines Schwimmbads sei für sie eine Todsünde. Dennoch wurde die Klage abgewiesen. Eine schriftliche Urteilsbegründung wird in etwa zwei Wochen erwartet.

Im Mittelpunkt des Verfahrens standen ursprünglich drei Kinder des Paares. Zwei besuchen die Schule inzwischen nicht mehr. Damit erledigten sich diese Fälle von selbst. Nur ein Kind war weiterhin betroffen. Sollte das Ehepaar Rechtsmittel einlegen, wird der Fall an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim weitergeleitet.

Palmarianische Kirche lehnt Schwimmunterricht strikt ab

Die palmarianische Kirche, deren Zentrum im spanischen Palmar de Troya liegt, wird in Medien häufig als Sekte bezeichnet. Sie versteht sich als vom Vatikan unabhängige Glaubensgemeinschaft mit eigenem Papst und eigener Kathedrale. Laut Berichten gibt es keinerlei offiziellen Kontakt zur römisch-katholischen Kirche. Die Mitglieder folgen strengen Vorschriften. Mädchen müssen Röcke tragen, Kleidung muss langärmelig und geschlossen sein. Diese Regeln gelten auch im sozialen Umfeld außerhalb der Schule.

Die Eltern betonten, dass ihre Kinder am gesamten übrigen Schulunterricht teilnehmen. Dazu gehören auch Fächer wie Mathematik, Deutsch und Sport – mit Ausnahme des Schwimmens. Kontakte zu Gleichaltrigen sind jedoch nur im Rahmen der kirchlichen Vorgaben erlaubt.

Schulpflicht versus Religionsfreiheit

Die Vorsitzende Richterin Gabriele Kraft-Lange bezeichnete den Fall als besonders schwierig. Es komme zu einem direkten Konflikt zwischen dem Recht auf Religionsfreiheit und der staatlichen Schulpflicht. Letztere schließt auch den Schwimmunterricht ein, der als Teil des Bildungsauftrags gilt. Ein pauschaler Ausschluss aus religiösen Gründen sei nicht möglich. Die Pflicht zur schulischen Teilhabe überwiege in diesem Fall.

Zudem stellte das Gericht fest:

  • Die Schulpflicht gilt für alle Fächer
  • Religiöse Überzeugungen müssen mit staatlichem Bildungsauftrag abgewogen werden
  • Keine automatische Befreiung bei Gewissenskonflikten

Weitere Schritte möglich

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Eltern haben einen Monat Zeit, um Berufung einzulegen. In diesem Fall würde sich das höhere Verwaltungsgericht in Mannheim mit der Angelegenheit befassen. Ob dieser Schritt erfolgt, ist derzeit unklar.

Das Verfahren zeigt erneut, wie komplex das Verhältnis von Religion und öffentlicher Bildung ist. Fälle wie dieser werfen grundlegende Fragen zur Auslegung von Grundrechten auf. Das Freiburger Urteil setzt ein deutliches Zeichen für den Vorrang schulischer Bildungspflichten gegenüber individuellen religiösen Normen.

 Quelle: Stuttgarter Nachrichten