Ehrenamtliche Richterinnen
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Die Stadtverwaltung sucht neue ehrenamtliche Richterinnen für das Verwaltungsgericht. Ab dem 25. Februar können sich interessierte Bürgerinnen bewerben. Die Wahl für die Amtsperiode 2025 bis 2030 findet im Sommer statt.

Inhaltsverzeichnis:

Verwaltungsgericht - Aufgaben und Bedeutung

Das Verwaltungsgericht verhandelt öffentlich-rechtliche Streitigkeiten. Es entscheidet über Konflikte zwischen Bürger*innen und Behörden. Oft geht es darum, belastende Verwaltungsmaßnahmen aufzuheben oder eine vorteilhafte Entscheidung zu erreichen.

Ehrenamtliche Richterinnen haben die gleichen Rechte wie Berufsrichterinnen. Sie nehmen an mündlichen Verhandlungen teil und wirken an der Urteilsfindung mit. Dadurch wird eine lebensnahe Rechtsprechung ermöglicht. Gleichzeitig soll das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz gestärkt werden.

Wahl und Amtsperiode der ehrenamtlichen Richterinnen

Die derzeitige Amtsperiode endet am 6. September 2025. Im Sommer 2025 werden die neuen ehrenamtlichen Richter*innen gewählt. Sie übernehmen ihre Aufgaben für fünf Jahre, von 2025 bis 2030.

Die Stadtverwaltung nimmt Bewerbungen ab dem 25. Februar entgegen. Die Frist endet am 25. März. Bewerber*innen können sich über ein Online-Formular anmelden.

Voraussetzungen für die Bewerbung

Interessierte Bürger*innen sollten bestimmte Anforderungen erfüllen:

  • Volljährig und deutsche Staatsangehörigkeit
  • Wohnsitz in der zuständigen Stadt oder Region
  • Keine laufenden strafrechtlichen Verfahren
  • Bereitschaft zur ehrenamtlichen Tätigkeit über fünf Jahre

Ehrenamtliche Richter*innen leisten einen wichtigen Beitrag zur Justiz. Ihre Mitwirkung sorgt für eine praxisnahe und bürgernahe Rechtsprechung. Wer Interesse hat, kann sich innerhalb des Bewerbungszeitraums anmelden.

Quelle: freiburg.de