Verbrannte Einsatzfahrzeuge des Malteser Hilfsdienstes
Verbrannte Einsatzfahrzeuge des Malteser Hilfsdienstes, Foto: Pixabay

Im März ereignete sich in Freiburg ein schwerer Vorfall. Vier Krankenwagen und ein Auto des Malteser Hilfsdienstes wurden in Brand gesetzt. Das Landgericht Freiburg sah es nun als erwiesen an, dass ein 56-jähriger Mann aus Freiburg für die Tat verantwortlich ist.

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Entscheidung des landgerichts Freiburg

Das Gericht ordnete die Unterbringung des Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Er leide an einer bipolaren Störung und sei daher nur eingeschränkt schuldfähig gewesen. Die Richter betonten, dass von ihm derzeit eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe. Die therapeutische Behandlung sei notwendig, um erneute Straftaten zu verhindern.

Das Verfahren war ein sogenanntes Sicherungsverfahren. Es wird angewandt, wenn Personen aufgrund einer psychischen Krankheit nicht in vollem Umfang schuldfähig sind. In diesem Fall steht nicht die Strafe im Mittelpunkt, sondern der Schutz der Gesellschaft.

Frühere Tätigkeit bei den Maltesern Freiburg

Der Täter war selbst einmal Mitarbeiter beim Malteser Hilfsdienst in Freiburg. Zeugen berichteten, dass er bereits während seiner Beschäftigung durch negatives Verhalten aufgefallen sei. Im Prozess wirkte der Mann ruhig, zeigte Reue und entschuldigte sich zu Beginn des Verfahrens. Zu den Details der Brandstiftung äußerte er sich jedoch nicht. Er erklärte, sich an die Serie von Bränden nicht erinnern zu können.

Ein Sanitäter, der als Zeuge auftrat, bestätigte, dass der Angeklagte schon früher Probleme im Arbeitsalltag gehabt habe. Diese Aussagen flossen in die Beurteilung des Gerichts mit ein.

Psychische Krankheit als ausschlaggebender Faktor

Laut Gericht handelte der Mann in einem manischen Zustand. Zeugen gaben an, dass er bei der Tat sehr aufgekratzt gewirkt habe. Seine Medikamente habe er nicht regelmäßig eingenommen. Zudem fehle ihm ein klares Verständnis über das Ausmaß seiner Erkrankung.

Die Tat hatte erhebliche Folgen:

  • Vier Krankenwagen und ein Auto wurden zerstört
  • Sachschaden in Höhe von rund 450.000 Euro
  • Gefahr für ein benachbartes Pflegeheim

Neben der Brandstiftung musste er sich auch wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Bedrohung und Körperverletzung verantworten. Auch bei diesen Delikten wurde die psychische Erkrankung berücksichtigt.

Weitere Entwicklung möglich

Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist ein massiver Eingriff in das Leben des Mannes. Dennoch habe die Sicherheit der Bevölkerung Vorrang. Das Feuer hätte leicht auf das Pflegeheim übergreifen können, was Menschen in Lebensgefahr gebracht hätte.

Das Gericht stellte in Aussicht, dass bei erfolgreicher Therapie Lockerungen möglich sind. Unter guten Bedingungen könnte der 56-Jährige eines Tages wieder ein normales Leben in Freiheit führen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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