An drei von vier Tagen steht in Konstanzer Schulen nur vegetarisches oder veganes Essen auf dem Speiseplan. Eltern einer Schülerin wollten dagegen rechtlich vorgehen, da sie Fleisch oder Fisch an jedem Schultag forderten. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat ihren Eilantrag nun zurückgewiesen. Die Debatte über Essensangebote in Schulkantinen bleibt damit weiter aktuell.
Inhaltsverzeichnis:
- Gericht weist Antrag der Eltern Müller zurück
- Konstanz setzt auf nachhaltige Schulverpflegung
- Vergleichbare Diskussionen auch in Freiburg
- Beschwerdemöglichkeit bleibt bestehen
Gericht weist Antrag der Eltern Müller zurück
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat den Eilantrag der Eltern Müller aus dem Raum Konstanz abgelehnt. Sie forderten, dass ihrer Tochter täglich ein Gericht mit Fleisch oder Fisch angeboten wird. Aktuell gibt es dieses Angebot an der Ganztagsschule nur einmal pro Woche. An den übrigen drei Tagen besteht das Schulessen ausschließlich aus vegetarischen oder veganen Speisen.
Zur Begründung führte das Gericht an, dass keine akute Notlage für eine sofortige Entscheidung vorliege. Es betonte außerdem, dass die Eltern selbst für ein alternatives Essen sorgen könnten. Eine Teilnahme am Schulessen sei nicht verpflichtend, so die Begründung. Zudem hätten Schulen einen eigenen pädagogischen und organisatorischen Gestaltungsspielraum bei der Auswahl des Essensangebots.
Konstanz setzt auf nachhaltige Schulverpflegung
Seit dem Schuljahr 2024/25 gibt es an weiterführenden Schulen in der Stadt Konstanz ein neues Verpflegungskonzept. Dieses orientiert sich an saisonalen Produkten und soll nachhaltig sein. Ein zentrales Element: das überwiegend fleischfreie Angebot. Nur ein Tag pro Woche bleibt für Fleisch- oder Fischgerichte reserviert.
Die Stadtverwaltung begründet das Konzept mit ökologischen Zielen und Gesundheitsaspekten. Laut Schulamt wurde die Entscheidung in enger Abstimmung mit Elternbeiräten und Cateringunternehmen getroffen. Die Rückmeldungen seien überwiegend positiv gewesen, heißt es aus offiziellen Stellen.
Vergleichbare Diskussionen auch in Freiburg
Bereits vor zwei Jahren hatte Freiburg eine ähnliche Debatte erlebt. Nach intensiven Diskussionen wurde dort vollständig auf vegetarisches Schulessen umgestellt. Diese Entscheidung sorgte für breite öffentliche Aufmerksamkeit und kontroverse Meinungen.
Auch in Freiburg wurde argumentiert, dass Schulen pädagogische Freiheit besitzen und eigenverantwortlich über Verpflegungskonzepte entscheiden dürfen. Die Einführung der vegetarischen Linie wurde von der Stadt umfassend begleitet – mit Informationsveranstaltungen und Evaluierungen.
Beschwerdemöglichkeit bleibt bestehen
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg ist noch nicht rechtskräftig. Die Eltern Müller haben zwei Wochen Zeit, um beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschwerde einzulegen. Ob sie diesen Schritt gehen, ist derzeit unklar.
Das Thema Schulverpflegung bleibt somit ein politisches und gesellschaftliches Streitthema. Zwischen Gesundheitsförderung, ökologischer Verantwortung und individueller Wahlfreiheit müssen Kommunen, Eltern und Schulen weiter tragfähige Kompromisse finden.
Quelle: SWR